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Erstattung der Behandlungskosten

Die private Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH)

Sie brauchen bei uns keine Überweisung ! Wir können keine Privat / oder Kassenrezepte annehmen, da wir diese nicht abrechnen können !



Leistungen des Heilpraktikers werden von den privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfenstellen übernommen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.


Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich naturgemäß am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, und den durchzuführenden Maßnahmen.

Hier gibt es sehr große Unterschiede in den einzelnen tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der Patient und der Versicherungsnehmer von privaten Krankenversicherungen ist deshalb gut beraten, sich die Tarife genau anzusehen.
Über Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktikern und alternativen Heilverfahren sollten Sie sich präzise Informationen vor der Behandlungsaufnahme geben lassen. 

In einigen Fällen liegt es nicht daran, wenn Ihre Krankenversicherung nur einen gewissen Teil erstattet, daß Ihr Heilpraktiker zu hohe Honorarforderungen hat oder eine gar falsche Leistung erbringt, sondern der jeweilige Tarif der jeweiligen Krankenversicherung sieht nur bestimmte Leistungserstattungen vor.


Behördenbedienstete und Beamte, 

erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte. 


Bei gesetzlichen Krankenkassen ( außer der Techniker Krankasse siehe links )

werden die Heilpraktikerkosten nicht übernommen, Sie können die Therapien sofern Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, als Selbstzahler in Anspruch nehmen, in diesem Falle beläuft sich der Honorarrahmen bei Erwachsenen 70€ und bei Säuglingen & Kleinkindern bis 14 Jahre auf 50€.


Die Therapiekosten sind nach Ihrer Behandlung in Bar oder per EC-Karte zu begleichen, selbstverständlich bekommen Sie nach Bezahlung der Therapiekosten eine Rechnung von uns ausgestellt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.




Für weitere Fragen  kontaktieren Sie uns bitte .